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Die Union ist keine Vertragspartei des Übereinkommens über Suchtstoffe oder des Übereinkommens über psychotrope Stoffe. Sie hat Beobachterstatus in der Suchtstoffkommission, in der zwölf EU-Mitgliedstaaten auf ihrer neu anberaumten 63. Tagung stimmberechtigt sind. Daher muss der Rat diese Mitgliedstaaten ermächtigen, den Standpunkt der Union bezüglich der Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Übereinkommens über Suchtstoffe und des Übereinkommens über psychotrope Stoffe zu vertreten, da Beschlüsse auf internationaler Ebene über die Aufnahme neuer Stoffe in die Anhänge dieser Übereinkommen in die Zuständigkeit der Union fallen.
Die Union ist nicht Vertragspartei des Übereinkommens über Suchtstoffe oder des Übereinkommens über psychotrope Stoffe. Sie hat Beobachterstatus ohne Stimmrecht…
Die Union ist nicht Vertragspartei des Übereinkommens über Suchtstoffe oder des Übereinkommens über psychotrope Stoffe. Sie hat Beobachterstatus ohne Stimmrecht…
Die Union ist keine Vertragspartei der betreffenden VN-Übereinkommen. Sie hat Beobachterstatus in der Suchtstoffkommission, in der aktuell zwölf…
Der Beschluss über die Aufnahme von Stoffen in Tabelle I des Übereinkommens fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Union. Die Union hat Beobachterstatus…
Der Standpunkt, den die Mitgliedstaaten in der Suchtstoffkommission auf deren 60. Tagung vom 13. bis 17. März 2017, wenn dieses Gremium Entscheidungen über die…
Der Standpunkt, den die Mitgliedstaaten auf der nächsten Tagung der Suchtstoffkommission im Namen der Union vertreten sollen, betrifft nur die Aufnahme von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.