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Im Einklang mit diesen Schlussfolgerungen und nach Konsultation des Ausschusses für das Umweltzeichen der Europäischen Union (EUEB) ist es angezeigt, die Kriterien für die Produktgruppe „Hartbeläge“ zu überarbeiten und ihren Anwendungsbereich auf andere Produkte, die für ähnliche primäre Zwecke verwendet werden, aus denselben Materialien bestehen und für die ein Marktinteresse besteht, auszuweiten.
Damit ein Produkt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 das EU-Umweltzeichen für die Produktgruppe „Hartbeläge“ erhalten kann, muss es der Begriffsbestimmung…
Um den bewährten Verfahren auf dem Markt für diese erweiterte Produktgruppe besser Rechnung zu tragen und die in der Zwischenzeit eingeführten Neuerungen zu…
Anträge auf Erteilung des EU-Umweltzeichens für Produkte der Produktgruppe „Hartbeläge“, die am Tag des Erlasses oder innerhalb von zwei Monaten nach Erlass…
Um der Vielfalt der auf dem Markt angebotenen Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und Bambusbasis und dem Stand der Technik für diese Produkte Rechnung zu tragen und…
Entsprechend diesen Schlussfolgerungen und nach Anhörung des Ausschusses für das Umweltzeichen der Europäischen Union ist es geboten, die Kriterien für die…
Abweichend von Artikel 6 werden vor Bekanntgabe dieses Beschlusses gestellte Anträge auf Erteilung des EU-Umweltzeichens für Produkte der Produktgruppe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.