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Bei der Produktion von Natursteinen und Betonfertigteilen geht ein erheblicher Teil der Umweltauswirkungen auf bestimmte Akteure der Lieferkette zurück, die derzeit nur geringen oder gar keinen direkten Anreiz haben, die Kriterien des EU-Umweltzeichens zu erfüllen. Nach Konsultation des EUEB sollte die Möglichkeit vorgesehen werden, das EU-Umweltzeichen auch für Zwischenprodukte zu vergeben, die im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen im Natursteinsektor (d. h. für in Steinbrüchen produzierte Naturwerksteinblöcke) und im Betonfertigteilsektor (d. h. für in Öfen produzierte hydraulische Bindemittel oder alternative Zemente) gehandelt werden. Dies wird auch die Beurteilung und Prüfung durch die zuständigen Stellen erleichtern, wenn solche Zwischenprodukte an Inhaber der Lizenz für das EU-Umweltzeichen verkauft werden.
Zur Vermeidung der Vervielfachung der Umweltzeichenregelungen und zur Verbesserung der Umweltleistung in allen Bereichen, in denen die Umweltauswirkungen einen…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 kann das EU-Umweltzeichen für Produkte vergeben werden, die während ihrer gesamten Lebensdauer geringere…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 kann das EU-Umweltzeichen für Produkte vergeben werden, die während ihrer gesamten Lebensdauer geringere…
Die Regelung für das EU-Umweltzeichen ist Teil der Gemeinschaftspolitik für Nachhaltigkeit von Produktion und Verbrauch, mit der die nachteiligen Auswirkungen…
Nach der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 kann das EU-Umweltzeichen für Produkte vergeben werden, die während ihrer gesamten Lebensdauer geringere Umweltauswirkungen…
Die Kriterien für das EU-Umweltzeichen für Hartbeläge dienen insbesondere der Förderung von Produkten, die während ihres gesamten Lebenszyklus geringere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.