Erwägungsgrund 2 32022D0549BESCHLUSS (EU) 2022/549 DES RATES vom 17. März 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Rahmen des zweiten Teils der vierten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses zur Änderung der Anlagen A und B dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Gemäß dem Beschluss MC-1/1 über die Geschäftsordnung, den die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens (im Folgenden „Konferenz der Vertragsparteien“)…
Erwägungsgrund 2 32022D0550BESCHLUSS (EU) 2022/550 DES RATES vom 17. März 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Rahmen des zweiten Teils der vierten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses zur Festlegung von Schwellenwerten für Quecksilberabfälle gemäß Artikel 11 Absatz 2 dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Gemäß dem Beschluss MC-1/1 über die Geschäftsordnung, den die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens (im Folgenden „Konferenz der Vertragsparteien“)…
Erwägungsgrund 2 32018D1730BESCHLUSS (EU) 2018/1730 DES RATES vom 12. November 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der zweiten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Zusammenhang mit der gemäß Artikel 10 Absätze 2 und 3 des Übereinkommens vorgesehenen Annahme von Richtlinien zur umweltgerechten Zwischenlagerung von Quecksilber, das kein Quecksilberabfall ist, zu vertreten ist
Gemäß dem Beschluss MC-1/1 über die Geschäftsordnung, den die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens auf ihrer ersten Tagung angenommen hat, haben…
Erwägungsgrund 2 32019D2119BESCHLUSS (EU) 2019/2119 DES RATES vom 21. November 2019 über den im Namen der Union bei der dritten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Festlegung von Schwellenwerten für Quecksilberabfälle gemäß Artikel 11 Absatz 2 dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Gemäß dem Beschluss MC‐1/1 über die Geschäftsordnung, den die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens auf ihrer ersten Tagung angenommen hat, bemühen…
Erwägungsgrund 2 32019D2135BESCHLUSS (EU) 2019/2135 DES RATES vom 21. November 2019 über den im Namen der Union bei der dritten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses über den schrittweisen Verzicht auf die Verwendung von Dentalamalgam und zur Änderung der Anlage A dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Gemäß dem Beschluss MC-1/1 über die Geschäftsordnung, den die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens auf ihrer ersten Tagung angenommen hat, bemühen…
Erwägungsgrund 3 32019D0028BESCHLUSS (EU) 2019/28 DES RATES vom 10. Dezember 2018 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf eine Verlängerung der Partnerschaftsprioritäten EU-Jordanien um zwei Jahre zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 101 des Abkommens haben die Vertragsparteien alle allgemeinen oder besonderen Maßnahmen zu treffen, die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus…