Beschluss (EU) 2021/75 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Kroatien und Polen im Zusammenhang mit einer Naturkatastrophe und zur Bereitstellung von Vorschusszahlungen für Deutschland, Griechenland, Irland, Kroatien, Portugal, Spanien und Ungarn im Zusammenhang mit einem öffentlichen Gesundheitsnotstand
Der Solidaritätsfonds der Europäischen Union (im Folgenden „Fonds“) soll die Union in die Lage versetzen, rasch, wirksam und flexibel auf Notsituationen zu reagieren und sich mit der Bevölkerung in den von Naturkatastrophen größeren Ausmaßes, regionalen Naturkatastrophen oder schweren öffentlichen Gesundheitsnotständen betroffenen Regionen solidarisch zu zeigen.
Erwägungsgrund 1 32021D0075
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