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Der Verwaltungsrat des Fonds (im Folgenden „Verwaltungsrat“) hat beschlossen, auf der Generalversammlung einen Antrag auf Genehmigung einer Aufstockung des genehmigten Kapitals des Fonds um 2 870 000 000 EUR durch die Ausgabe von 2 870 neuen Aktien sowie auf Genehmigung der Modalitäten, einschließlich der Zahlung, für eine solche Kapitalaufstockung zu stellen. Im Falle einer Genehmigung der Kapitalaufstockung hat jeder neue Anteil einen Nominalwert von 1 000 000 EUR, und jeder gezeichnete Anteil wird zu 20 % seines Nominalwerts eingezahlt. Es wäre für die Generalversammlung möglich, unter den in Artikel 7 Absatz 3 der Satzung des Fonds festgelegten Bedingungen die Zahlung der verbleibenden 80 % zu verlangen. Alle bestehenden oder neu begebenen Anteile sind gleichwertig und mit in jeder Hinsicht gleichen Rechten ausgestattet.
Der Verwaltungsrat des Fonds billigte daher am 26. November 2013 die Gründe für eine Erhöhung des gezeichneten Kapitals des Fonds um bis zu 1 500 Mio. EUR, was…
Nach einer Aufstockung des gezeichneten Kapitals des Fonds im Jahr 2007 beläuft sich das genehmigte Kapital des Fonds auf 3 Mrd. EUR, unterteilt in 3 000…
Angesichts der erwarteten Auswirkungen der COVID-19-Krise und um durch die Umsetzung der vorgeschlagenen Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates…
Die Kommission wird ermächtigt, auf der Generalversammlung des Europäischen Investitionsfonds im Namen der Union für die vorgeschlagene Aufstockung des…
Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Satzung des Europäischen Investitionsfonds (im Folgenden „Fonds“) kann das genehmigte Kapital des Fonds durch Beschluss der…
Die Risikokapital- und Garantieoperationen des Fonds dürfen die in Artikel 26 der Satzung oder die von der Generalversammlung des Fonds festgelegten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.