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Der Antrag Belgiens auf Befreiung von Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer für nach Griechenland gelieferte Gegenstände gilt als von dem betreffenden Mitgliedstaat im Sinne des Artikels 76 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 und des Artikels 53 Absatz 1 der Richtlinie 2009/132/EG übermittelt, wobei zu berücksichtigen ist, dass das Hilfeersuchen Griechenlands und die Antwort Belgiens im Sinne des Artikels 15 des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU erfolgten.
Am 23. März 2020 stellte Belgien einen Antrag auf Befreiung von den Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer für nach Griechenland gelieferte Gegenstände. Belgien…
Es sollte daher eine Befreiung von den Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer bezüglich Einfuhren gewährt werden, die Belgien am 6. März 2020 im Hinblick auf…
Bis zur Mitteilung der Entscheidung der Kommission genehmigte Belgien die Aussetzung von Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer für Gegenstände im Sinne des…
Es ist daher angezeigt, Belgien für diejenigen Waren, die für die in Artikel 74 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 beschriebenen Zwecke eingeführt wurden, eine…
Artikel 1 gilt für die Einfuhr von Gegenständen, die am 6. März 2020 von Belgien eingeführt und anschließend als Reaktion auf das am 2. März 2020 im Einklang…
Am 6. März 2020 führte das belgische Verteidigungsministerium als staatliche Organisation im Sinne des Artikels 74 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.