Erwägungsgrund 8 32016D2220BESCHLUSS (EU) 2016/2220 DES RATES vom 2. Dezember 2016 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über den Schutz personenbezogener Daten bei der Verhütung, Untersuchung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten
Das Abkommen sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 8 32017D1248BESCHLUSS (EU) 2017/1248 DES RATES vom 11. Juli 2017 über den Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits im Namen der Europäischen Union im Hinblick auf die Bestimmungen über die Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die rechtmäßig als Arbeitnehmer im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei beschäftigt werden
Das Abkommen sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 2 32019D0825BESCHLUSS (EU) 2019/825 DES RATES vom 14. Mai 2019 über den Abschluss im Namen der Union des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik der Philippinen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten
Das Abkommen sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32020D0951BESCHLUSS (EU) 2020/951 DES RATES vom 26. Juni 2020 über den Abschluss im Namen der Union des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Das Abkommen sollte im Namen der Union genehmigt werden.
Erwägungsgrund 8 32017D1247BESCHLUSS (EU) 2017/1247 DES RATES vom 11. Juli 2017 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union, des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits, mit Außnahme der Bestimmungen über Drittstaatsangehörige, die legal als Arbeitnehmer im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei beschäftigt sind
Das Abkommen sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32014D0231BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über den Abschluss des Rahmenabkommens über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits, hinsichtlich die Rückübernahme betreffende Angelegenheiten (2014/231/EU)
Das Abkommen sollte im Namen der Union genehmigt werden —