Erwägungsgrund 4 32021D1197BESCHLUSS (EU) 2021/1197 DES RATES vom 13. Juli 2021 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32011D0901BESCHLUSS DES RATES vom 12. Dezember 2011 über den Abschluss des Abkommens über die Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO- und GPS-Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits (2011/901/EU)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32011D0709BESCHLUSS DES RATES vom 20. Oktober 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2011/709/EU)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32008D0190BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2008/190/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32021D0803BESCHLUSS (EU) 2021/803 DES RATES vom 10. Mai 2021 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32004D0895BESCHLUSS DES RATES vom 19. November 2004 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Ukraine über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen (2004/895/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —