Erwägungsgrund 5 32022D0009BESCHLUSS (EU) 2022/9 DES RATES vom 2. Dezember 2021 über den Standpunkt, der auf der 22. Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (Übereinkommen von Barcelona) und seiner Protokolle zu dem Erlass eines Beschlusses zur Änderung des Anhangs des Protokolls zur Verhütung und Beseitigung der Verschmutzung des Mittelmeers durch das Einbringen durch Schiffe und Luftfahrzeuge oder Verbrennung auf See (Protokoll über das Einbringen) im Namen der Europäischen Union zu vertreten ist
Es ist angemessen, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union auf der Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Barcelona und seiner Protokolle…
Erwägungsgrund 5 32022D0011BESCHLUSS (EU) 2022/11 DES RATES vom 2. Dezember 2021 über den Standpunkt, der auf der 22. Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (Übereinkommen von Barcelona) und seiner Protokolle zu dem Erlass eines Beschlusses zur Änderung der Anhänge I, II, III und IV und des Anhangs VII Abschnitt A des Protokolls zum Schutz des Mittelmeers vor Verschmutzung durch die Erforschung und Nutzung des Festlandsockels, des Meeresbodens und des Meeresuntergrunds (Offshore-Protokoll) im Namen der Europäischen Union zu vertreten ist
Es ist angemessen, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union auf der Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Barcelona und seiner Protokolle…
Erwägungsgrund 5 32022D0013BESCHLUSS (EU) 2022/13 DES RATES vom 2. Dezember 2021 über den Standpunkt, der auf der 22. Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (Übereinkommen von Barcelona) und seiner Protokolle zu dem Erlass eines Beschlusses über die Annahme der Änderungen des regionalen Plans zur Bewirtschaftung von Abfällen aus dem Mittelmeer im Rahmen von Artikel 15 des Protokolls über den Schutz des Mittelmeers vor Verschmutzung vom Lande aus und Tätigkeiten (LBS-Protokoll) im Namen der Union zu vertreten ist
Es ist angemessen, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union auf der Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Barcelona und seiner Protokolle…
Erwägungsgrund 5 32022D0014BESCHLUSS (EU) 2022/14 DES RATES vom 2. Dezember 2021 über den Standpunkt, der auf der 22. Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (Übereinkommen von Barcelona) und seiner Protokolle zu dem Erlass eines Beschlusses, im Rahmen von Artikel 15 des Protokolls über den Schutz des Mittelmeers vor Verschmutzung vom Lande aus und Tätigkeiten (LBS-Protokoll) regionale Pläne über die Behandlung von kommunalem Abwasser und über Klärschlammmanagement anzunehmen, im Namen der Union zu vertreten ist
Es ist angemessen, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union auf der Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Barcelona und seiner Protokolle…
Erwägungsgrund 4 32020D0243BESCHLUSS (EU) 2020/243 DES RATES vom 13. Februar 2020 über den im Namen der Europäischen Union auf der 13. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten in Bezug auf die Vorschläge verschiedener Vertragsparteien zur Änderung der Anhänge des Übereinkommens und die Rücknahme eines eingelegten Vorbehalts zu diesem Übereinkommen zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union auf der Tagung der Konferenz der Vertragsparteien zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Beschlüsse zur…
Art. 1 32022D0010Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 22. Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Barcelona und seiner Protokolle zu vertreten ist, besteht…