Erwägungsgrund 23 32021D0121BESCHLUSS (EU) 2021/121 DES RATES vom 28. Januar 2021 über den im Namen der Europäischen Union in Beantwortung des Rundschreibens der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation bezüglich Änderung 28 zu Anhang 9 Kapitel 9 Abschnitt D des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt zu vertretenden Standpunkt
Irland ist durch die Richtlinie (EU) 2016/681 gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 12 32022D1206BESCHLUSS (EU) 2022/1206 DES RATES vom 12. Juli 2022 über den Beitritt der Europäischen Union zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Irland ist durch die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 7 32022D1022BESCHLUSS (EU) 2022/1022 DES RATES vom 9. Juni 2022 zur Unterzeichnung des Protokolls zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung betreffend Besonderheiten der Bergbau-, Landwirtschafts- und Bauausrüstung (BLB-Protokoll) im Namen der Europäischen Union
Irland ist durch die Verordnungen (EG) Nr. 593/2008, (EU) Nr. 1215/2012 und (EU) 2015/848 gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 16 32019D2107BESCHLUSS (EU) 2019/2107 DES RATES vom 28. November 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation bezüglich der Überarbeitung des Anhangs 9 („Erleichterungen“) Kapitel 9 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt im Hinblick auf Richtlinien und Empfehlungen für Fluggastdatensätze zu vertreten ist
Das Vereinigte Königreich und Irland sind durch die Richtlinie (EU) 2016/681 gebunden und beteiligen sich daher an der Annahme dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 6 32018D0890BESCHLUSS (EU) 2018/890 DES RATES vom 4. Juni 2018 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus
Irland ist durch den Rahmenbeschluss 2002/475/JI des Rates gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 13 32021D2206BESCHLUSS (EU) 2021/2206 DES RATES vom 9. Dezember 2021 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt Jamaikas zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
Irland ist durch die Brüssel-IIa-Verordnung gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme und Anwendung dieses Beschlusses.