Erwägungsgrund 5 32021D2313BESCHLUSS (EU) 2021/2313 DER KOMMISSION vom 22. Dezember 2021 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2022 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 9852) (Nur der bulgarische, dänische, deutsche, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, kroatische, lettische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Text sind verbindlich)
Angesichts der extremen Herausforderungen, mit denen die ersuchenden Mitgliedstaaten konfrontiert sind, sollte die Befreiung von den Eingangsabgaben und der…
Erwägungsgrund 5 32022D1511BESCHLUSS (EU) 2022/1511 DER KOMMISSION vom 7. September 2022 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2022 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 6284) (Nur der deutsche, der französische, der lettische, der portugiesische, der slowenische und der niederländische Text sind verbindlich)
Angesichts der Herausforderungen, mit denen die ersuchenden Mitgliedstaaten konfrontiert sein könnten, sollte die Befreiung von den Eingangsabgaben und der…
Erwägungsgrund 10 32023D0829BESCHLUSS (EU) 2023/829 DER KOMMISSION vom 17. April 2023 über die Befreiung von Gegenständen, die kostenlos an vor der militärischen Aggression in der Ukraine fliehende Personen und an Bedürftige in der Ukraine verteilt oder diesen zur Verfügung gestellt werden sollen, von Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 2490) (Nur der deutsche, der estnische, der französische, der lettische, der litauische, der niederländische, der polnische, der rumänische und der slowakische Text sind verbindlich)
Angesichts der Herausforderungen, mit denen die ersuchenden Mitgliedstaaten konfrontiert sind, sollte die Befreiung von den Eingangsabgaben und der…
Erwägungsgrund 5 32020D0491In Anbetracht der extremen Herausforderungen, vor denen die Mitgliedstaaten stehen, sollte die Befreiung von den Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer für ab…
Erwägungsgrund 1 32022D1511BESCHLUSS (EU) 2022/1511 DER KOMMISSION vom 7. September 2022 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2022 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 6284) (Nur der deutsche, der französische, der lettische, der portugiesische, der slowenische und der niederländische Text sind verbindlich)
Mit dem Beschluss (EU) 2021/2313 der Kommission wurde einigen Mitgliedstaaten vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2022 eine Befreiung von den Eingangsabgaben…
Erwägungsgrund 11 32023D0375BESCHLUSS (EU) 2023/375 DER KOMMISSION vom 16. Februar 2023 über die Befreiung von Gegenständen, die 2021 und 2022 von Litauen zur Bewältigung der Migrationskrise eingeführt Gegenständen wurden, von Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 1032) (Nur der litauische Text ist verbindlich)
Angesicht der extremen Herausforderungen, mit denen Litauen konfrontiert ist, sollte die Befreiung von Einfuhren, die zwischen dem 12. August 2021 und dem 31.…