Erwägungsgrund 5 32022D1163BESCHLUSS (EU) 2022/1163 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Juni 2022 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Griechenlands (EGF/2021/008 EL/Attica electrical equipment manufacturing)
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —
Erwägungsgrund 5 32022D0359BESCHLUSS (EU) 2022/359 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Februar 2022 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer infolge eines Antrags Frankreichs — EGF/2021/005 FR/Airbus
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —
Erwägungsgrund 5 32021D1022BESCHLUSS (EU) 2021/1022 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2021 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung infolge des Antrags der Niederlande — EGF/2020/004 NL/KLM
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —
Erwägungsgrund 5 32022D0051BESCHLUSS (EU) 2022/51 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Dezember 2021 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer infolge des Antrags Italiens — EGF/2021/002 IT/Air Italy
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —
Erwägungsgrund 5 32022D0548BESCHLUSS (EU) 2022/548 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. März 2022 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Frankreichs EGF/2021/007 FR/Selecta
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —
Erwägungsgrund 5 32022D0458BESCHLUSS (EU) 2022/458 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2022 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (Antrag Spaniens EGF/2021/006 ES/Cataluña Automobil)
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —