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Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/72/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen für zweiundvierzig Personen bis zum 31. Januar 2023 und für eine Person bis zum 31. Juli 2022 verlängert werden. Ferner sollten im Anhang jenes Beschlusses die Begründungen für drei Personen und die Angaben zur Anwendung der Verteidigungsrechte und des Rechts auf wirksamen Rechtsschutz nach tunesischem Recht für sieben Personen geändert werden.
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2011/72/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Januar 2022 verlängert sowie im Annex des Beschlusses die…
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/119/GASP sollte die Anwendung der restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und…
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/119/GASP sollten die Anwendung der restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und…
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2011/72/GASP sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Januar 2021 verlängert und der Anhang…
Der Rat hat die geltenden restriktiven Maßnahmen gemäß Artikel 13 des Beschlusses (GASP) 2017/2074 überprüft. Auf Grundlage dieser Überprüfung sollten die…
Die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/72/GASP gelten bis zum 31. Januar 2017. Nach einer Überprüfung des genannten Beschlusses sollten die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.