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Mit dem Beschluss (EU) 2017/176 legte die Kommission Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und Bambusbasis“ fest. Der Geltungszeitraum dieser Kriterien sowie der entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen endet am 26. Januar 2023.
Die Kriterien des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe ‚Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und Bambusbasis‘ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und…
Artikel 4 des Beschlusses (EU) 2017/176 erhält folgende Fassung: Die Kriterien des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe ‚Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und…
Mit dem Beschluss (EU) 2017/1217 der Kommission wurden Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „Reinigungsmittel für harte…
Mit dem Beschluss 2014/312/EU legte die Kommission Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „Innen- und Außenfarben und -lacke“…
Mit dem Beschluss (EU) 2016/1332 legte die Kommission Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „Möbel“ fest. Der Geltungszeitraum…
Mit dem Beschluss (EU) 2017/1218 der Kommission wurden Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „Waschmittel“ festgelegt. Der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.