Erwägungsgrund 12 32023D1809BESCHLUSS (EU) 2023/1809 DER KOMMISSION vom 14. September 2023 zur Festlegung der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für absorbierende Hygieneprodukte und für wiederverwendbare Menstruationstassen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 6024) (Text von Bedeutung für den EWR)
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Beschluss 2014/763/EU aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 6 32017D1219Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Beschluss 2012/721/EU aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 13 32020D1517BESCHLUSS (EU) 2020/1517 DES RATES vom 19. Oktober 2020 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Rat der durch das Übereinkommen zur Lachserhaltung im Nordatlantik eingerichteten Organisation für die Lachserhaltung im Nordatlantik zu dem Antrag des Vereinigten Königreichs auf Beitritt zu dem Übereinkommen zu vertreten ist, und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/937
Im Interesse der Klarheit und Rechtssicherheit sollte der Beschluss (EU) 2019/937 aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 14 32020D1325BESCHLUSS (EU) 2020/1325 DES RATES vom 21. September 2020 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Rahmen des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik im Zusammenhang mit dem Antrag des Vereinigten Königreichs auf Beitritt zu dem Übereinkommen zu vertreten ist, und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/510
Im Interesse der Klarheit und Rechtssicherheit sollte der Beschluss (EU) 2019/510 aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 6 32017D1215Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Beschluss 2012/720/EU aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 10 32021D1870BESCHLUSS (EU) 2021/1870 DER KOMMISSION vom 22. Oktober 2021 zur Festlegung der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für kosmetische Mittel und Tierpflegeprodukte (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 7500) (Text von Bedeutung für den EWR)
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Beschluss 2014/893/EU aufgehoben werden.