Erwägungsgrund 7 32021D0820BESCHLUSS (EU) 2021/820 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2021 über die Strategische Innovationsagenda des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) 2021–2027: Förderung des Innovationstalents und der Innovationskapazität Europas und Aufhebung des Beschlusses Nr. 1312/2013/EU (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Beschluss Nr. 1312/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sollte aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 12 32021D0764Der Beschluss 2013/743/EU des Rates sollte daher aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 12 32023D1809BESCHLUSS (EU) 2023/1809 DER KOMMISSION vom 14. September 2023 zur Festlegung der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für absorbierende Hygieneprodukte und für wiederverwendbare Menstruationstassen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 6024) (Text von Bedeutung für den EWR)
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Beschluss 2014/763/EU aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 12 32015D0773BESCHLUSS (EU) 2015/773 DES RATES vom 11. Mai 2015 zur Einsetzung des Ausschusses für Sozialschutz und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/689/EG
Der Beschluss 2004/689/EG sollte aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 9 32024D1809BESCHLUSS (EU) 2024/1809 DES RATES vom 21. Juni 2024 über die Gewährung der Tagegelder und die Erstattung der Reisekosten der Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie deren Stellvertreter und zur Aufhebung der Beschlüsse 2013/471/EU und (EU) 2023/1013
Die Beschlüsse 2013/471/EU und (EU) 2023/1013 sollten daher aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 12 32022D1244BESCHLUSS (EU) 2022/1244 DER KOMMISSION vom 13. Juli 2022 zur Festlegung von EU-Umweltzeichenkriterien für Kultursubstrate und Bodenverbesserungsmittel (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 4758) (Text von Bedeutung für den EWR)
Im Interesse der Rechtssicherheit sollte der Beschluss (EU) 2015/2099 aufgehoben werden.