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In seiner Resolution 2615 (2021) hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschlossen, dass humanitäre Hilfe und andere Tätigkeiten zur Deckung der Grundbedürfnisse der Menschen in Afghanistan keinen Verstoß gegen Ziffer 1 Buchstabe a der Resolution 2255 (2015) des VN-Sicherheitsrats darstellen, und hat Stellen, die auf der Grundlage der Resolution 2615 (2021) des VN-Sicherheitsrats Leistungen erbringen, eindringlich nahegelegt, mittels angemessener Bemühungen dafür Sorge zu tragen, dass Personen oder Einrichtungen, die auf der Sanktionsliste gemäß der Resolution 1988 (2011) des VN-Sicherheitsrats stehen, so wenige Vorteile wie möglich erwachsen, gleichviel ob infolge von direkter Bereitstellung oder Abzweigung.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 22. Dezember 2021 die Resolution 2615 (2021) angenommen. Mit dieser Resolution wird insbesondere eine neue…
Am 22. Dezember 2021 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2615 (2021) angenommen, in der er seine tiefe Besorgnis über die humanitäre…
In der Resolution 2511 (2020) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen wird hervorgehoben, wie wichtig es ist, die Bereitstellung humanitärer Hilfe zu…
Der VN-Sicherheitsrat hat seine Bereitschaft erklärt, seine Sanktionsregime zu überprüfen, anzupassen und gegebenenfalls zu beenden, unter Berücksichtigung der…
Am 9. Dezember 2022 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN-Sicherheitsrat) die Resolution 2664 (2022) verabschiedet, in der er auf seine früheren…
Der VN-Sicherheitsrat hat in Punkt 1 seiner Resolution 2664 (2022) seine Bereitschaft erklärt, seine Sanktionsregime zu überprüfen, anzupassen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.