Erwägungsgrund 7 32022D0628BESCHLUSS (GASP) 2022/628 DES RATES vom 13. April 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/266 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Anordnung der Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete
Der Beschluss (GASP) 2022/266 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 7 32022D0354BESCHLUSS (GASP) 2022/354 DES RATES vom 2. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 7 32022D0397BESCHLUSS (GASP) 2022/397 DES RATES vom 9. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 7 32023D0433BESCHLUSS (GASP) 2023/433 DES RATES vom 25. Februar 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße
Der Beschlusses (GASP) 2020/1999 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 7 32023D1566BESCHLUSS (GASP) 2023/1566 DES RATES vom 28. Juli 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 7 32022D0429BESCHLUSS (GASP) 2022/429 DES RATES vom 15. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —