Erwägungsgrund 9 32022D0335BESCHLUSS (GASP) 2022/335 DES RATES vom 28. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Der Beschluss 2014/512/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 9 32022D0578BESCHLUSS (GASP) 2022/578 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Der Beschluss 2014/512/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 9 32024D2698BESCHLUSS (GASP) 2024/2698 DES RATES vom 14. Oktober 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran
Der Beschluss (GASP) 2023/1532 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 9 32026D1847BESCHLUSS (GASP) 2026/1847 DES RATES vom 23. Juli 2026 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine
Der Beschluss 2012/642/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 9 32022D1908BESCHLUSS (GASP) 2022/1908 DES RATES vom 6. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/266 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Anordnung der Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete
Der Beschluss (GASP) 2022/266 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 9 32023D1218BESCHLUSS (GASP) 2023/1218 DES RATES vom 23. Juni 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —