Erwägungsgrund 2 32019D1917BESCHLUSS (EU) 2019/1917 DES RATES vom 3. Dezember 2018 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Union bei der siebten Tagung der Versammlung der Vertragsparteien des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel im Zusammenhang mit der vorgesehenen Annahme bestimmter Änderungen der Anlage 3 zu vertreten ist
Gemäß Artikel X Absatz 5 des Abkommens kann die Versammlung der Vertragsparteien Änderungen von Anlagen des Abkommens annehmen.
Erwägungsgrund 2 32020D0243BESCHLUSS (EU) 2020/243 DES RATES vom 13. Februar 2020 über den im Namen der Europäischen Union auf der 13. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten in Bezug auf die Vorschläge verschiedener Vertragsparteien zur Änderung der Anhänge des Übereinkommens und die Rücknahme eines eingelegten Vorbehalts zu diesem Übereinkommen zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel XI des Übereinkommens kann die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens (im Folgenden „Konferenz der Vertragsparteien“) Beschlüsse über…
Erwägungsgrund 2 32019D1581BESCHLUSS (EU) 2019/1581 DES RATES vom 16. September 2019 über die Einreichung von Vorschlägen im Namen der Europäischen Union zur Änderung der Anhänge I und II des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (CMS) im Hinblick auf die 13. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien
Gemäß Artikel XI des Übereinkommens kann die Konferenz der Vertragsparteien einen Beschluss über Änderungen der Anhänge I und II des Übereinkommens annehmen.
Erwägungsgrund 2 32019D1260BESCHLUSS (EU) 2019/1260 DES RATES vom 15. Juli 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Änderung der Anlagen 2-C-2 und 2-C-3 des Anhangs 2-C des Abkommens zu vertreten ist
Gemäß Artikel 15.5 Absatz 2 des Abkommens kann der Handelsausschuss die Anhänge, Anlagen, Protokolle und Anmerkungen zu diesem Abkommen mit einem Beschluss…
Erwägungsgrund 2 32022D1975Gemäß Artikel 15.5 Absatz 2 des Abkommens kann der Handelsausschuss die Anhänge, Anlagen, Protokolle und Anmerkungen zu dem Abkommen mit einem Beschluss ändern,…
Erwägungsgrund 2 32019D1719BESCHLUSS (EU) 2019/1719 DES RATES vom 8. Juli 2019 über den im Namen der Europäischen Union auf der 18. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES CoP 18) zu vertretenden Standpunkt (Genf, Schweiz, 17.-28. August 2019)
Gemäß Artikel XI Absatz 3 des CITES kann die Konferenz der Vertragsparteien unter anderem Beschlüsse zur Änderung der Anhänge des CITES annehmen.