Erwägungsgrund 3 32022D0449BESCHLUSS (EU) 2022/449 DES RATES vom 17. März 2022 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Moldau durchgeführt werden
Die Verhandlungen wurden mit der Paraphierung der Vereinbarung erfolgreich abgeschlossen.
Erwägungsgrund 3 32019D0634BESCHLUSS (EU) 2019/634 DES RATES vom 9. April 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Bosnien und Herzegowina
Die Verhandlungen wurden mit der Paraphierung der Vereinbarung im Janaur 2019 erfolgreich abgeschlossen.
Erwägungsgrund 3 32019D0453BESCHLUSS (EU) 2019/453 DES RATES vom 19. März 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und Montenegro über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Montenegro
Die Verhandlungen wurden mit der Paraphierung der Vereinbarung am 5. Februar 2019 erfolgreich abgeschlossen.
Erwägungsgrund 2 32014D0315BESCHLUSS DES RATES vom 22. Oktober 2013 über die Zustimmung zum Abschluss des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits durch die Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (2014/315/Euratom)
Diese Verhandlungen wurden mit der Paraphierung des Protokolls am 16. März 2013 erfolgreich abgeschlossen.
Erwägungsgrund 2 32019D1187BESCHLUSS (EU) 2019/1187 DES RATES vom 6. Juni 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung einiger Bestimmungen des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Anwendung einiger Bestimmungen des Beschlusses 2008/615/JI des Rates zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, des Beschlusses 2008/616/JI des Rates zur Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, und seines Anhangs sowie des Rahmenbeschlusses 2009/905/JI des Rates über die Akkreditierung von Anbietern kriminaltechnischer Dienste, die Labortätigkeiten durchführen
Die Verhandlungen wurden mit der Paraphierung des Abkommens am 24. Mai 2018 erfolgreich abgeschlossen.
Erwägungsgrund 2 32019D1172BESCHLUSS (EU) 2019/1172 DES RATES vom 6. Juni 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung einiger Bestimmungen des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein über die Anwendung einiger Bestimmungen des Beschlusses 2008/615/JI des Rates zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, des Beschlusses 2008/616/JI des Rates zur Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, und seines Anhangs sowie des Rahmenbeschlusses 2009/905/JI des Rates über die Akkreditierung von Anbietern kriminaltechnischer Dienste, die Labortätigkeiten durchführen
Die Verhandlungen wurden mit der Paraphierung des Abkommens am 24. Mai 2018 erfolgreich abgeschlossen.