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Die Republik Armenien und die Republik Aserbaidschan bestätigten am 6. Oktober 2022 anlässlich der Tagung der Europäischen Politischen Gemeinschaft in Prag ihre Bindung an die Charta der Vereinten Nationen und an die Erklärung, die am 21. Dezember 1991 in Alma-Ata vereinbart wurde und in der die beiden Staaten gegenseitig ihre territoriale Unversehrtheit und Souveränität anerkennen. Darüber hinaus einigten sich die beiden Staaten grundsätzlich auf die Entsendung einer zivilen GSVP-Mission der EU in das Gebiet entlang ihrer gemeinsamen internationalen Grenze, um einen Beitrag zur Wiederherstellung von Frieden und Sicherheit in der Region, zur Vertrauensbildung und zur Festlegung der internationalen Grenze zwischen den beiden Staaten zu leisten.
Die Republik Armenien und die Republik Aserbaidschan bestätigten am 6. Oktober 2022 anlässlich der Tagung der Europäischen Politischen Gemeinschaft in Prag ihre…
Durch eine strategische Bewertung der mit dem Beschluss (GASP) 2022/1970 eingeführten Aufgabe ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee zu der…
Gemäß dem Beschluss 2013/156/EU des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Rückübernahme von Personen mit…
Gemäß dem Beschluss 2012/2/EU des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien zur Erleichterung der Visaerteilung (im…
Gemäß dem Beschluss (EU) 2018/104 wurde das Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen…
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2018/104 des Rates wurde das Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.