Erwägungsgrund 4 32019D2248BESCHLUSS (EU) 2019/2248 DES RATES vom 19. Dezember 2019 über den im Namen der Union in dem durch das Luftverkehrsabkommen zwischen Kanada und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss zu vertretenden Standpunkt
Zur Gewährleistung der wirksamen Durchführung des Abkommens sollte die Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses angenommen werden.
Erwägungsgrund 4 32022D1677BESCHLUSS (EU) 2022/1677 DES RATES vom 26. September 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über die Zusammenarbeit im Bereich der geografischen Angaben und deren Schutz eingesetzten Gemischten Ausschuss in Bezug auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Zur Gewährleistung der wirksamen Umsetzung des Abkommens sollte die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses angenommen werden.
Erwägungsgrund 4 32021D0102BESCHLUSS (EU) 2021/102 DES RATES vom 25. Januar 2021 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses zu vertretenden Standpunkts
Zur Gewährleistung der wirksamen Durchführung des Abkommens sollte die Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses angenommen werden.
Erwägungsgrund 4 32020D2139BESCHLUSS (EU) 2020/2139 DES RATES vom 15. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen Ausschuss, der mit dem Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung des Abkommens sollte die Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses angenommen werden.
Erwägungsgrund 4 32020D2141BESCHLUSS (EU) 2020/2141 DES RATES vom 15. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen Ausschuss, der mit dem Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung des Abkommens sollte die Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses angenommen werden.
Erwägungsgrund 4 32020D2140BESCHLUSS (EU) 2020/2140 DES RATES vom 15. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen Ausschuss, der mit dem Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung des Abkommens sollte die Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses angenommen werden.