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Die Regierung der Republik Aserbaidschan hat den Beitritt zum Übereinkommen förmlich beantragt. Der Rat der Mitglieder sollte daher aufgefordert werden, auf einer künftigen Tagung oder im Rahmen eines Verfahrens zur Annahme von Beschlüssen durch den Rat der Mitglieder im Wege eines Schriftwechsels die Bedingungen für den Beitritt der Republik Aserbaidschan in Bezug auf die Beteiligungsanteile im Internationalen Olivenrat und die Frist für die Hinterlegung der Beitrittsurkunde festzulegen.
Die Regierung des Königreichs Saudi-Arabien hat den Beitritt zum Übereinkommen förmlich beantragt. Der Rat der Mitglieder sollte daher aufgefordert werden, auf…
Die Regierung der Republik Usbekistan hat den Beitritt zum Übereinkommen förmlich beantragt. Der Rat der Mitglieder sollte daher aufgefordert werden, auf einer…
Die Regierung Georgiens hat einen förmlichen Antrag auf Beitritt zu dem Übereinkommen eingereicht. Der Rat der Mitglieder sollte daher aufgefordert werden, auf…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates auf einer künftigen Tagung oder im Rahmen eines Verfahrens zur…
Gemäß Artikel 29 des Übereinkommens legt der Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates (im Folgenden „Rat der Mitglieder“) die Bedingungen für den…
Gemäß Artikel 29 des Übereinkommens legt der Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates (im Folgenden „Rat der Mitglieder“) die Bedingungen für den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.