Erwägungsgrund 3 32014D0872BESCHLUSS 2014/872/GASP DES RATES vom 4. Dezember 2014 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, und des Beschlusses 2014/659/GASP zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP
Der Rat hält es für erforderlich, einige Bestimmungen zu präzisieren.
Erwägungsgrund 4 32012D0838BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2012 über die Annahme der Regeln zur Gewährleistung einer einheitlichen Prüfung der Existenz und des rechtlichen Status sowie der operativen und finanziellen Leistungsfähigkeit von Teilnehmern an indirekten Maßnahmen, die durch eine Finanzhilfe des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration und des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich gefördert werden (Text von Bedeutung für den EWR) (2012/838/EU, Euratom)
Es ist notwendig, diese Regeln zu ändern, damit eine einheitliche Anwendung und Auslegung gewährleistet sind; hierzu muss auf spezifische Fälle eingegangen…
Erwägungsgrund 10 32004R1935Es ist erforderlich, für die Verwendung von Materialien und Gegenständen, auf die diese Verordnung Anwendung findet, und für die Stoffe, die für ihre…
Erwägungsgrund 3 32015R0941VERORDNUNG (EU) 2015/941 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Juni 2015 über Verfahren für die Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits (kodifizierter Text)
Für die Anwendung einiger Bestimmungen des SAA sollten Verfahren festgelegt werden.
Erwägungsgrund 17 32022R1280VERORDNUNG (EU) 2022/1280 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juli 2022 zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen, in Anbetracht der Invasion der Ukraine durch Russland, in Bezug auf von der Ukraine gemäß ihren Rechtsvorschriften ausgestellte Fahrerdokumente (Text von Bedeutung für den EWR)
In Anbetracht der außergewöhnlichen Umstände, die diese Verordnung begründen, und der konkreten verfolgten Ziele sollte ihre Anwendung zeitlich begrenzt sein —
Erwägungsgrund 3 32015R0752VERORDNUNG (EU) 2015/752 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2015 über bestimmte Verfahren für die Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits (kodifizierter Text)
Für die Anwendung einiger Bestimmungen des SAA müssen Verfahren festgelegt werden.