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Am 7. Juni 2022 und am 6. September 2022 beantragten das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung bzw. das Büro der Vereinten Nationen für Terrorismusbekämpfung in ihrer Eigenschaft als Durchführungsstelle eine Verlängerung der Frist für die Umsetzung des Beschlusses (GASP) 2018/1939 um sieben Monate bis zum 30. Juni 2023 in Anbetracht der andauernden Verzögerung bei der Umsetzung von Projekttätigkeiten im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2018/1939 aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie.
Am 6. bzw. 16. April 2021 beantragten das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung bzw. das Büro der Vereinten Nationen für…
Das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen hat angesichts der Verzögerungen bei der Durchführung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Beschlusses (GASP)…
Der Durchführungspartner, das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, das im Namen der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von…
Der Durchführungspartner, das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, das im Namen der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von…
Am 8. November 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/2185 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1939 und zur weiteren Verlängerung dessen Durchführung…
Der Durchführungspartner, das Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung, hat angesichts der aufgrund der COVID-19-Pandemie aufgetretenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.