Art. 1 32023D2586BESCHLUSS (EU) 2023/2586 DES RATES vom 13. November 2023 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Parteien des Europäischen Entwicklungsfonds zur Finanzierung dieses Fonds unter Angabe der Obergrenze für 2025, des Jahresbeitrags für 2024, der Höhe der ersten Tranche 2024 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2026 und 2027
Die Obergrenze für den Jahresbeitrag der Parteien zum Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für das Jahr 2025 wird auf 809 000 000 EUR festgesetzt. Davon werden…
Erwägungsgrund 5 32023D2586BESCHLUSS (EU) 2023/2586 DES RATES vom 13. November 2023 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Parteien des Europäischen Entwicklungsfonds zur Finanzierung dieses Fonds unter Angabe der Obergrenze für 2025, des Jahresbeitrags für 2024, der Höhe der ersten Tranche 2024 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2026 und 2027
Mit dem Beschluss (EU) 2022/2242 des Rates wurde die Obergrenze für die von den Parteien zu zahlenden Jahresbeiträge zum EEF für 2024 auf 1 300 000 000 EUR für…
Art. 1 32021D1941BESCHLUSS (EU) 2021/1941 DES RATES vom 9. November 2021 zur Festlegung der Finanzbeiträge der Vertragsparteien zum Europäischen Entwicklungsfonds zur Finanzierung dieses Fonds einschließlich der Obergrenze für 2023, des Jahresbeitrags für 2022, der Höhe der ersten Tranche 2022 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2024 und 2025
Die Obergrenze für den Jahresbeitrag der Parteien zum EEF für das Jahr 2023 wird auf 2 100 000 000 EUR festgesetzt. Davon werden 1 800 000 000 EUR an die…
Art. 1 32020D1708BESCHLUSS (EU) 2020/1708 DES RATES vom 13. November 2020 zur Festlegung der Beiträge der Mitgliedstaaten zur Finanzierung des Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der Obergrenze für 2022, des Jahresbeitrags für 2021, der ersten Tranche 2021 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2023 und 2024
Die Obergrenze für die Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für das Jahr 2022 wird auf 2 800 000 000 EUR festgesetzt. Davon entfallen 2 500 000 000 EUR…
Art. 2 32023D2586BESCHLUSS (EU) 2023/2586 DES RATES vom 13. November 2023 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Parteien des Europäischen Entwicklungsfonds zur Finanzierung dieses Fonds unter Angabe der Obergrenze für 2025, des Jahresbeitrags für 2024, der Höhe der ersten Tranche 2024 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2026 und 2027
Der Jahresbeitrag der Parteien zum EEF für das Jahr 2024 wird auf 1 500 000 000 EUR festgesetzt. Davon werden 1 200 000 000 EUR an die Kommission und 300 000…
Erwägungsgrund 5 32021D1941BESCHLUSS (EU) 2021/1941 DES RATES vom 9. November 2021 zur Festlegung der Finanzbeiträge der Vertragsparteien zum Europäischen Entwicklungsfonds zur Finanzierung dieses Fonds einschließlich der Obergrenze für 2023, des Jahresbeitrags für 2022, der Höhe der ersten Tranche 2022 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2024 und 2025
Mit dem Beschluss (EU) 2020/1708 des Rates wurde die Obergrenze für die von den Vertragsparteien zu zahlenden Jahresbeiträge zum EEF für 2022 auf 2 500 000 000…