Art. 4 32022D1968BESCHLUSS (GASP) 2022/1968 DES RATES vom 17. Oktober 2022 über eine militärische Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine)
Der Beschluss zur Einleitung der EUMAM Ukraine wird vom Rat gefasst, nachdem der Missionsplan für die EUMAM Ukraine, einschließlich deren Einsatzregeln,…
Erwägungsgrund 2 32015D2249BESCHLUSS (GASP) 2015/2249 DES RATES vom 3. Dezember 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)
Am 17. November 2014 hat der Rat mit dem Beschluss 2014/800/GASP beschlossen, die EUAM Ukraine am 1. Dezember 2014 einzuleiten und den Beschluss 2014/486/GASP…
Erwägungsgrund 3 32022D2243Die EU-Mission sollte entsprechend der Empfehlung des Befehlshabers für die EUMAM Ukraine am 15. November 2022 eingeleitet werden —
Erwägungsgrund 3 32014D0800BESCHLUSS 2014/800/GASP DES RATES vom 17. November 2014 über die Einleitung der Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) und zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP
Entsprechend der Empfehlung des Zivilen Operationskommandeurs und nachdem die EUAM Ukraine ihre erste Einsatzfähigkeit erreicht hat, sollte die EUAM Ukraine am…
Erwägungsgrund 3 32024D2876BESCHLUSS (GASP) 2024/2876 DES RATES vom 8. November 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/1968 über eine militärische Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine)
Am 14. November 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/2243 zur Einleitung der EUMAM Ukraine angenommen.