Erwägungsgrund 1 32022D1908BESCHLUSS (GASP) 2022/1908 DES RATES vom 6. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/266 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Anordnung der Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete
Der Rat hat am 23. Februar 2022 den Beschluss (GASP) 2022/266 erlassen.
Erwägungsgrund 1 32023D0388BESCHLUSS (GASP) 2023/388 DES RATES vom 20. Februar 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/266 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation
Am 23. Februar 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/266 angenommen.
Erwägungsgrund 1 32022D2442BESCHLUSS (GASP) 2022/2442 DES RATES vom 12. Dezember 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/151 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung der Evakuierung bestimmter besonders schutzbedürftiger Personen aus Afghanistan
Der Rat hat am 3. Februar 2022 den Beschluss (GASP) 2022/151 angenommen.
Erwägungsgrund 1 32022D0628BESCHLUSS (GASP) 2022/628 DES RATES vom 13. April 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/266 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Anordnung der Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete
Am 23. Februar 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/266 erlassen.
Erwägungsgrund 1 32022D0848BESCHLUSS (GASP) 2022/848 DES RATES vom 30. Mai 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1464 über die Förderung wirksamer Waffenausfuhrkontrollen
Der Rat hat am 12. Oktober 2020 den Beschluss (GASP) 2020/1464 angenommen.
Erwägungsgrund 1 32022D1654BESCHLUSS (GASP) 2022/1654 DES RATES vom 27. September 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1788 zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan
Der Rat hat am 19. November 2018 den Beschluss (GASP) 2018/1788 angenommen.