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Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) ist für die Durchführung dieses Beschlusses zuständig.
Die technische Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts erfolgt durch das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) mit Unterstützung des Stockholmer Internationalen Friedensforschungsinstituts (SIPRI).
Das UNODA nimmt diese Aufgaben mit der Unterstützung des SIPRI unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die erforderlichen Vereinbarungen mit dem UNODA und dem SIPRI.
Die technische Durchführung der in Artikel 1 genannten Maßnahmen wird dem Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) übertragen. Das UNODA nimmt…
Die technische Durchführung der in Artikel 1 genannten Tätigkeiten obliegt dem UNODA. Es nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr.…
Die fachlich-technische Durchführung der in Artikel 2 genannten Projekte erfolgt, wie im Anhang dargelegt, durch das Büro für Abrüstungsfragen der Vereinten…
Die technische Durchführung der in Artikel 1 genannten Maßnahmen wird dem UNODA übertragen. Das UNODA nimmt seine Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen…
UNODA nimmt diese Aufgabe, mit der Unterstützung des SAS, unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen…
Die technische Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Maßnahmen erfolgt durch das UNODA über das UNREC. Das UNODA nimmt diese Aufgaben unter der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.