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Die COVID-19-bezogene Krankengeldregelung sieht staatliche Zahlungen von Krankengeld an Personen vor, die aufgrund einer Verpflichtung zur Selbstisolierung oder Selbstquarantäne nicht ihrer Arbeit nachgehen konnten, während normalerweise ein Teil des Krankengeldes vom Arbeitgeber gezahlt wird. Geschaffen wurde die Regelung durch eine Änderung des „Gesetzes über die Mutterschafts- und Krankenversicherung“ (angenommen am 20. März 2020 , geändert am 12. November 2020 , 4. November 2021 und 13. Januar 2022 ). Die Maßnahme sieht eine Verlängerung des Unterstützungszeitraums der in Artikel 3 Buchstabe g des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1351 genannten COVID-19-bezogenen Krankengeldzahlungen vor und schränkt gleichzeitig den Kreis der möglichen Begünstigten auf Personen ein, die anhand eines COVID-19-Zertifikats eine Impfung oder eine Erkrankung nachweisen oder ein ärztliches Gutachten vorweisen können, wonach die COVID-19-Impfung verschoben werden muss; auch wird darin präzisiert, in welchen Fällen und unter welchen Bedingungen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ohne staatliche Unterstützung Krankengeld zahlen sollte.
Ab dem 1. November 2022 haben Versicherte Anspruch auf Krankengeld, wenn sie Der Anspruch besteht für die Dauer der Mitaufnahme. Der Mitaufnahme steht die…
Zugelassene Krankenhäuser, deren Leistungen nach dem Krankenhausentgeltgesetz vergütet werden und die zur Erhöhung der Verfügbarkeit von betreibbaren…
Der Zuordnung der Versicherten zu Risikogruppen nach § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 ist nach Maßgabe des § 269 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch…
COVID-19-bezogene Krankengeldzahlungen gemäß der Änderung des ‚Gesetzes über die Mutterschafts- und Krankenversicherung‘ vom 20. März 2020, verlängert und…
Mit den Krankengeldleistungen für Eltern und Pflegende werden Arbeitnehmer unterstützt, die nicht von zu Hause aus arbeiten können und Kinder unter 10 Jahren…
Mit der Regelung für Lohnzuschüsse werden Arbeitgeber unterstützt, deren Einnahmen aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit um mindestens 20 % zurückgegangen sind.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.