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Die Union unterstützt ihre Partner im Westbalkan bei der Umsetzung des „Regionalen Fahrplans für eine dauerhafte Lösung in Bezug auf den illegalen Besitz und den Missbrauch von SALW/Feuerwaffen und dazugehöriger Munition und den unerlaubten Handel damit im Westbalkan bis 2024“. Die Ziele des Fahrplans bestehen darin,
bis 2023 sicherzustellen, dass Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Waffenkontrolle bestehen und diese vollständig an den Regelungsrahmen der EU und andere damit zusammenhängende internationale Verpflichtungen angeglichen und in der gesamten Region vereinheitlicht sind,
bis 2024 sicherzustellen, dass die Waffenkontrollmaßnahmen und -verfahren in den Westbalkanländern fakten- und erkenntnisgestützt sind,
bis 2024 die illegalen Ströme von Feuerwaffen, Munition und Explosivstoffen in den Westbalkan, im Westbalkan und über den Westbalkan hinaus deutlich zu verringern,
bis 2024 das Angebot von Feuerwaffen, die Nachfrage danach und der Missbrauch solcher Waffen durch verstärkte Sensibilisierungs- und Bildungsmaßnahmen sowie Öffentlichkeits- und Überzeugungsarbeit deutlich zu verringern,
bis 2024 die geschätzte Zahl von Feuerwaffen, die sich im Westbalkan in illegalem Besitz befinden, wesentlich zu verringern,
überschüssige Bestände systematisch zu verringern und beschlagnahmte Kleinwaffen und leichte Waffen und Munition systematisch zu vernichten,
das Risiko der Verbreitung und Umlenkung von Feuerwaffen, Munition und Explosivstoffen deutlich zu verringern.
Zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Zielen sollte dieses Vorgehen der Union die Bekämpfung des unerlaubten Waffenhandels in der Republik Moldau und der Ukraine unterstützen.
Zur Verwirklichung der in Absatz 1 und 2 genannten Ziele unternimmt die Union im Wege des vorliegenden Beschlusses das Folgende:
die Koordinierung und Überwachung der Umsetzung des Fahrplans für eine dauerhafte Lösung für den illegalen Besitz und den Missbrauch von SALW/Feuerwaffen und dazugehöriger Munition und den unerlaubten Handel damit im Westbalkan zu unterstützen,
die Behörden im Westbalkan bei der vollständigen Angleichung ihrer Rechtsvorschriften im Bereich der Waffenkontrolle an den Regelungsrahmen der Union und andere damit zusammenhängende internationale Verpflichtungen zu unterstützen und
die Bekämpfung des unerlaubten Waffenhandels im Westbalkan, in der Republik Moldau und in der Ukraine durch Kapazitätsbewertungen und durch technische Unterstützung der Strafverfolgungs- und Grenzpolizeibehörden zu unterstützen.
Der geografische Geltungsbereich des Projekts erstreckt sich auf die Westbalkanländer, wobei Albanien, Bosnien und Herzegowina, das Kosovo , Montenegro, Serbien und Nordmazedonien die unmittelbar Begünstigten sind. Gemäß den in Absatz 2 genannten Zielen werden durch dieses Projekt auch die Republik Moldau und die Ukraine unterstützt.
Eine ausführliche Beschreibung des Projekts ist im Anhang dieses Beschlusses enthalten.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Zur Verwirklichung der in Absatz 1 genannten Ziele wird die Union im Wege des vorliegenden Beschlusses Maßnahmen in folgenden Bereichen unterstützen: —…
Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaften gegenüber Waffengewalt und Beschränkung des Zugangs zu illegalen und/oder unerwünschten Schusswaffen,
Zur Verwirklichung der in Absatz 1 genannten Ziele wird die Union im Wege des vorliegenden Beschlusses Maßnahmen in folgenden Bereichen unterstützen: —…
Förderung wirksamer Waffenausfuhrkontrollen in nicht der EU angehörenden Ländern im Einklang mit den im Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP und im Vertrag über…
Unterstützung der Verstärkung der bestehenden K-9-Fähigkeiten der Polizei im Kosovo und ihres direkten Beitrags zur Prävention, Unterbindung und Ermittlung des…
einen Beitrag dazu leisten, Drittländer stärker für die mit der Verbreitung und Abrüstung verbundenen Herausforderungen und für die Notwendigkeit einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.