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In Angelegenheiten ihrer internen Arbeitsweise verarbeitet die EZB mehrere Kategorien von Daten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen können. Nicht abschließende Listen dieser Kategorien von personenbezogenen Daten, welche von der EZB in Angelegenheiten ihrer internen Arbeitsweise verarbeitet werden, sind den Anhängen dieses Beschlusses zu entnehmen. Personenbezogene Daten könnten auch Teil einer Bewertung sein, die unter anderem vom zuständigen Geschäftsbereich in Bezug auf die zu prüfende Angelegenheit vorgenommen wird, beispielsweise eine durch DG/HR, DG/L, D/IA oder durch einen Disziplinarausschuss oder ein Untersuchungsgremium durchgeführte Bewertung, ob ein Verstoß gegen Dienstpflichten vorliegt.
Bei der Wahrnehmung dieser besonderen Aufgaben verarbeitet die EZB mehrere Kategorien von Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare…
Die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c dieses Beschlusses vorgesehene Beschränkung kann auf die in den jeweiligen Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeiten…
Die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d dieses Beschlusses vorgesehene Beschränkung kann auf die in den jeweiligen Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeiten…
Die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe h dieses Beschlusses vorgesehene Beschränkung kann auf die in den jeweiligen Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeiten…
Die EZB muss bei der Wahrnehmung ihrer jeweiligen Aufgaben mit den EU-Einrichtungen zusammenarbeiten, die Aufsichts-, Überwachungs- oder Prüfungsaufgaben…
In Angelegenheiten, welche die interne Arbeitsweise der EZB betreffen, sind verschiedene Geschäftsbereiche der EZB (darunter die Generaldirektion Personal…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.