Art. 1 32022D2384Die Aufnahme der in Anhang 1 der Erklärung über den Abschluss der Verhandlungen über die innerstaatliche Regelung von Dienstleistungen in die GATS-Liste…
Erwägungsgrund 4 32022D2384Die Teilnehmer der Erklärung beabsichtigen, die in Anhang 1 der Erklärung genannten Disziplinen gemäß Abschnitt 1 jenes Anhangs als zusätzliche Verpflichtungen…
Erwägungsgrund 5 32022D2384Im Einklang mit der Erklärung sollte die Union der WTO die erforderlichen Änderungen an ihrer GATS-Liste spezifischer Verpflichtungen vorlegen, wie in der…
Art. 2 32022D2384Die Kommission wird hiermit ermächtigt, der WTO die erforderlichen Änderungen der GATS-Liste spezifischer Verpflichtungen der Union, wie in der Vorläufigen…
Erwägungsgrund 3 32019D0485BESCHLUSS (EU) 2019/485 DES RATES vom 5. März 2019 über den Abschluss von Abkommen nach Artikel XXI des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen mit Argentinien, Australien, Brasilien, China, dem gesonderten Zollgebiet Taiwan, Penghu, Kinmen und Matsu (Chinesisch-Taipeh), Ecuador, Hongkong (China), Indien, Japan, Kanada, Kolumbien, Korea, Kuba, Neuseeland, den Philippinen, der Schweiz und den Vereinigten Staaten über die notwendigen Ausgleichsregelungen aufgrund des Beitritts Tschechiens, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Österreichs, Polens, Sloweniens, der Slowakei, Finnlands und Schwedens zur Europäischen Union
Artikel XX des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) verpflichtet die WTO-Mitglieder, eine Liste der spezifischen…