Erwägungsgrund 4 32018D1034BESCHLUSS (EU) 2018/1034 DES RATES vom 16. Juli 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem — im Rahmen des Übereinkommens über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen) eingesetzten — Gemeinsamen Ausschuss zu dem Entwurf des Beschlusses Nr. x/xxxx des Ausschusses zu vertreten ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Gemeinsame Ausschuss nimmt in seinen Sitzungen 2018 einen Beschluss zur Anpassung des Übereinkommens an die legislativen und technischen Fortschritte an.
Erwägungsgrund 4 32023D0191BESCHLUSS (GASP) 2023/191 DES RATES vom 27. Januar 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Der Beschluss 2014/512/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32023D0096BESCHLUSS (GASP) 2023/96 DES RATES vom 10. Januar 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/219/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali)
Der Beschluss 2014/219/GASP sollte entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32022D1505BESCHLUSS (GASP) 2022/1505 DES RATES vom 9. September 2022 zur Änderung des Beschlusses 2012/392/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger)
Der Beschluss 2012/392/GASP sollte entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 18 32023D1217BESCHLUSS (GASP) 2023/1217 DES RATES vom 23. Juni 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Der Rat sollte den Inhalt des Anhangs XIV des Beschlusses 2014/512/GASP regelmäßig auf der Grundlage gründlicher technischer Informationen durch die Kommission…
Erwägungsgrund 4 32024D0740BESCHLUSS (GASP) 2024/740 DES RATES vom 22. Februar 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/891 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren
Der Beschluss (GASP) 2023/891 sollte daher entsprechend geändert werden —