Art. 2 32022D2200BESCHLUSS (EU) 2022/2200 DES RATES vom 8. November 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen zu Vorschlägen für Änderungen der UN-Regelungen Nr. 0, 13, 24, 34, 43, 48, 67, 83, 90, 118, 125, 127, 129, 149, 151, 158, 159, 161, 162 und 163, zu einem Vorschlag für eine neue UN-Regelung über ungeschützte Verkehrsteilnehmer im vorderen und seitlichen Nahbereich, zu einem Vorschlag für eine neue UN-Regelung über die Genehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer direkten Sicht und zu einem Vorschlag für eine Änderung der gemeinsamen Entschließung M.R.1 zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32022D2517BESCHLUSS (EU) 2022/2517 DES RATES vom 12. Dezember 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und der Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32022D2248BESCHLUSS (EU) 2022/2248 DES RATES vom 14. November 2022 zur Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32022D1105BESCHLUSS (GASP) 2022/1105 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 15. Juni 2022 über die Annahme eines Beitrags der Sozialistischen Republik Vietnam zur militärischen Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) (EUTM RCA/2/2022)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32022D1002BESCHLUSS (EU) 2022/1002 DES RATES vom 21. Juni 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der außerordentlichen Sitzung am 24. Juni 2022 der Energiechartakonferenz im Rahmen des Vertrags über die Energiecharta zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32022D0550BESCHLUSS (EU) 2022/550 DES RATES vom 17. März 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Rahmen des zweiten Teils der vierten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses zur Festlegung von Schwellenwerten für Quecksilberabfälle gemäß Artikel 11 Absatz 2 dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.