Erwägungsgrund 6 32014D0386BESCHLUSS 2014/386/GASP DES RATES vom 23. Juni 2014 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Um sicherzustellen, dass die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen wirksam sind, sollte der Beschluss am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft treten.
Erwägungsgrund 7 32022D2197BESCHLUSS (EU) 2022/2197 DES RATES vom 8. November 2022 über den im Namen der Europäischen Union im durch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingerichteten Sonderausschuss für Straßenverkehr in Bezug auf die technischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen für die Nutzung des Binnenmarktinformationssystems (IMI) durch das Vereinigte Königreich sowie die Höhe und die Modalitäten des finanziellen Beitrags des Vereinigten Königreichs zum Gesamthaushaltsplan der Union in Bezug auf die Kosten seiner Nutzung des IMI zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss sollte am Tag seiner Annahme in Kraft treten, damit die darin vorgesehenen Maßnahmen rasch Anwendung finden können —
Erwägungsgrund 7 32006R1412VERORDNUNG (EG) Nr. 1412/2006 DES RATES vom 25. September 2006 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Libanon
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, sollte die Verordnung am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft treten —
Erwägungsgrund 7 32006R0305VERORDNUNG (EG) Nr. 305/2006 DES RATES vom 21. Februar 2006 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen, die der Beteiligung an der Ermordung des ehemaligen libanesischen Ministerpräsidenten Rafik Hariri verdächtig sind
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, sollte sie am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft treten —
Erwägungsgrund 7 32014R0153VERORDNUNG (EU) Nr. 153/2014 DES RATES vom 17. Februar 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 298/2013
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, muss diese Verordnung am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft treten —
Erwägungsgrund 7 32020D1599BESCHLUSS (EU) 2020/1599 DES RATES vom 23. Oktober 2020 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in der mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten gemischten beratenden Arbeitsgruppe hinsichtlich des Erlasses ihrer Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss sollte am Tag seiner Annahme in Kraft treten, damit die darin vorgesehenen Maßnahmen rasch Anwendung finden können —