Erwägungsgrund 5 32022D0050BESCHLUSS (EU) 2022/50 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Dezember 2021 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer infolge des Antrags Spaniens — EGF/2021/004 ES/Aragón automotive
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —
Erwägungsgrund 5 32022D0458BESCHLUSS (EU) 2022/458 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2022 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (Antrag Spaniens EGF/2021/006 ES/Cataluña Automobil)
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —
Erwägungsgrund 5 32022D0051BESCHLUSS (EU) 2022/51 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Dezember 2021 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer infolge des Antrags Italiens — EGF/2021/002 IT/Air Italy
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —
Erwägungsgrund 5 32022D0548BESCHLUSS (EU) 2022/548 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. März 2022 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Frankreichs EGF/2021/007 FR/Selecta
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —
Erwägungsgrund 5 32021D2159BESCHLUSS (EU) 2021/2159 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2021 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer infolge des Antrags Spaniens — EGF/2021/001 ES/País Vasco metal
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —
Erwägungsgrund 5 32022D0457BESCHLUSS (EU) 2022/457 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2022 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF/2022/000 TA 2022 — technische Unterstützung auf Initiative der Kommission)
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —