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Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/119/GASP sollte die Anwendung der restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen für drei Personen bis zum 6. März 2023 und für vier Personen bis zum 6. September 2022 verlängert werden. Zudem sollten die Informationen über die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz, einschließlich des Grundrechts, dass die Sache von einem unabhängigen, unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird, im Anhang des Beschlusses 2014/119/GASP aktualisiert werden. Darüber hinaus sollten der Eintrag zu einer Person — bedingt durch das Auslaufen der gegen sie verhängten Maßnahmen am 6. September 2021 — sowie die Informationen über die Verteidigungsrechte und das Recht dieser Person auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz gestrichen werden.
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/119/GASP sollten die Anwendung der restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und…
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/119/GASP sollten die Anwendung der restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und…
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/119/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen…
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/119/GASP sollte die Anwendung der restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und…
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2011/72/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Januar 2022 verlängert sowie im Annex des Beschlusses die…
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/72/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen für zweiundvierzig Personen bis zum 31. Januar 2023 und für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.