Erwägungsgrund 15 32024D0832BESCHLUSS (EU) 2024/832 DES RATES vom 4. März 2024 über den im Namen der Europäischen Union auf der 67. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte die Union den Standpunkt vertreten, dass Butonitazen in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe aufzunehmen ist.
Erwägungsgrund 15 32023D0567BESCHLUSS (EU) 2023/567 DES RATES vom 9. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union auf der 66. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte die Union den Standpunkt vertreten, dass Protonitazen in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe aufzunehmen ist.
Erwägungsgrund 21 32023D0567BESCHLUSS (EU) 2023/567 DES RATES vom 9. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union auf der 66. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte die Union den Standpunkt vertreten, dass Etonitazepyn in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe aufzunehmen ist.
Erwägungsgrund 18 32023D0567BESCHLUSS (EU) 2023/567 DES RATES vom 9. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union auf der 66. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte die Union den Standpunkt vertreten, dass Etazen in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe aufzunehmen ist.
Erwägungsgrund 24 32023D0567BESCHLUSS (EU) 2023/567 DES RATES vom 9. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union auf der 66. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte die Union den Standpunkt vertreten, dass 2-Methyl-AP-237 in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe aufzunehmen ist.
Erwägungsgrund 12 32022D0391Daher sollte die Union den Standpunkt vertreten, dass Brorphin in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe aufzunehmen ist.