Erwägungsgrund 21 32017D0449BESCHLUSS (EU) 2017/449 DES RATES vom 7. März 2017 über den im Namen der Europäischen Union auf der 60. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Daher sollten die Mitgliedstaaten den Standpunkt vertreten, dass Ethylon in Anhang II des Übereinkommens über psychotrope Stoffe aufgenommen werden sollte.
Erwägungsgrund 30 32023D0567BESCHLUSS (EU) 2023/567 DES RATES vom 9. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union auf der 66. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte die Union den Standpunkt vertreten, dass 3-MMC in Anhang II des Übereinkommens über psychotrope Stoffe aufzunehmen ist.
Erwägungsgrund 12 32023D0567BESCHLUSS (EU) 2023/567 DES RATES vom 9. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union auf der 66. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte die Union den Standpunkt vertreten, dass ADB-BUTINACA in den Anhang II des Übereinkommens über psychotrope Stoffe aufzunehmen ist.
Erwägungsgrund 27 32023D0567BESCHLUSS (EU) 2023/567 DES RATES vom 9. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union auf der 66. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte die Union den Standpunkt vertreten, dass Alpha-PiHP in Anhang II des Übereinkommens über psychotrope Stoffe aufzunehmen ist.
Erwägungsgrund 21 32023D0567BESCHLUSS (EU) 2023/567 DES RATES vom 9. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union auf der 66. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte die Union den Standpunkt vertreten, dass Etonitazepyn in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe aufzunehmen ist.
Erwägungsgrund 27 32017D0449BESCHLUSS (EU) 2017/449 DES RATES vom 7. März 2017 über den im Namen der Europäischen Union auf der 60. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Daher sollten die Mitgliedstaaten den Standpunkt vertreten, dass Ethylphenidat in Anhang II des Übereinkommens über psychotrope Stoffe aufgenommen werden…