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Mit dem Beschluss (EU) 2022/314 des Rates trat die Union dem Übereinkommen über die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen der Hohen See im Nordpazifik (im Folgenden „Übereinkommen“) bei, in dessen Rahmen die Kommission für die Fischerei im Nordpazifik (North Pacific Fisheries Commission, im Folgenden „NPFC“) eingerichtet wurde.
Am 22. Juni 2018 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit der Fischereikommission für den Nordpazifik über den Beitritt der Union zum Übereinkommen…
Der Beitritt der Europäischen Union zu dem Übereinkommen über die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen der Hohen See im Nordpazifik wird im…
Mit dem Beschluss 2005/75/EG des Rates genehmigte die Europäische Gemeinschaft ihren Beitritt zum Übereinkommen über die Erhaltung und Bewirtschaftung weit…
Mit dem Beschluss 2005/75/EG des Rates trat die Union dem Übereinkommen über die Erhaltung und Bewirtschaftung weit wandernder Fischbestände im westlichen und…
1. GRUNDSÄTZE Im Rahmen der Kommission für die Fischerei im Nordpazifik (NPFC) wird die Europäische Union a) im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen handeln,…
Mit dem Beschluss 2012/130/EU des Rates schloss die Union das Übereinkommen über die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen der Hohen See im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.