Erwägungsgrund 6 32022D0346BESCHLUSS (GASP) 2022/346 DES RATES vom 1. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich.
Erwägungsgrund 6 32022D0356BESCHLUSS (GASP) 2022/356 DES RATES vom 2. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich.
Erwägungsgrund 6 32016D2231BESCHLUSS (GASP) 2016/2231 DES RATES vom 12. Dezember 2016 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich —
Erwägungsgrund 10 32022D0264BESCHLUSS (GASP) 2022/264 DES RATES Vom 23. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich.
Erwägungsgrund 6 32020D1999BESCHLUSS (GASP) 2020/1999 DES RATES vom 7. Dezember 2020 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich —
Erwägungsgrund 24 32022D1909BESCHLUSS (GASP) 2022/1909 DES RATES vom 6. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich.