Erwägungsgrund 3 32018D1867BESCHLUSS (EU) 2018/1867 DES RATES vom 26. November 2018 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens (Omnibus II) zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2014/51/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 3 32018D0176BESCHLUSS (EU) 2018/176 DES RATES vom 29. Januar 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens zu vertreten ist
Die Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 3 32015D1789BESCHLUSS (EU) 2015/1789 DES RATES vom 1. Oktober 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) und Anhang XX (Umwelt) des EWR-Abkommens (Richtlinie über die Qualität von Kraftstoffen)
Die Richtlinie 2009/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 3 32022D0086BESCHLUSS (EU) 2022/86 DES RATES vom 17. Januar 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu der Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 3 32014D0454BESCHLUSS DES RATES vom 8. Juli 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (2014/454/EU)
Die Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 5 32016D1966BESCHLUSS (EU) 2016/1966 DES RATES vom 20. September 2016 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang XIX (Verbraucherschutz) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Alternative Streitbeilegungsverfahren)
Die Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.