Erwägungsgrund 5 32016D0203BESCHLUSS (EU) 2016/203 DES RATES vom 12. Februar 2016 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang XXI (Statistik) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Statistiken zu Gesundheitsausgaben)
Daher sollte der von der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 5 32022D2571Daher sollte der von der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 5 32022D0831BESCHLUSS (EU) 2022/831 DES RATES vom 23. Mai 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang I (Veterinärwesen und Pflanzenschutz) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Daher sollte der von der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen…
Erwägungsgrund 5 32023D0456BESCHLUSS (EU) 2023/456 DES RATES vom 21. Februar 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Informationsgesellschaft) und des Protokolls 37 mit der Liste gemäß Artikel 101 zum EWR-Abkommen zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Daher sollte der von der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 5 32019D0483BESCHLUSS (EU) 2019/483 DES RATES vom 19. März 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Eigenkapitalverordnung (EU) Nr. 575/2013 und Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV)) (Text von Bedeutung für den EWR)
Daher sollte der von der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 5 32019D0134BESCHLUSS (EU) 2019/134 DES RATES vom 21. Januar 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung von Anhang IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR)
Daher sollte der von der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —