Art. 2 32022D0446BESCHLUSS (EU) 2022/446 DER KOMMISSION vom 15. März 2022 zur Änderung des Anhangs der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32021D0145BESCHLUSS (EU) 2021/145 DER KOMMISSION vom 5. Februar 2021 zur Änderung des Anhangs der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32022D0453BESCHLUSS (EU) 2022/453 DER KOMMISSION vom 15. März 2022 zur Änderung des Anhangs der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Staat Vatikanstadt
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32022D0506BESCHLUSS (EU) 2022/506 DER KOMMISSION vom 29. März 2022 zur Änderung des Anhangs A der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Monaco
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32021D0144BESCHLUSS (EU) 2021/144 DER KOMMISSION vom 5. Februar 2021 zur Änderung des Anhangs A der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Monaco
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32015D0224BESCHLUSS (EURATOM) 2015/224 DES RATES vom 10. Februar 2015 zur Änderung der Entscheidung 2007/198/Euratom über die Errichtung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.