Erwägungsgrund 1 32021D0145BESCHLUSS (EU) 2021/145 DER KOMMISSION vom 5. Februar 2021 zur Änderung des Anhangs der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino
Die Währungsvereinbarung zwischen der Union und San Marino (im Folgenden „Vereinbarung“) trat am 1. September 2012 in Kraft.
Erwägungsgrund 1 32022D0445BESCHLUSS (EU) 2022/445 DER KOMMISSION vom 15. März 2022 zur Änderung des Anhangs der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra
Die Währungsvereinbarung zwischen der Union und Andorra (im Folgenden „Vereinbarung“) trat am 1. April 2012 in Kraft.
Erwägungsgrund 1 32021D0146BESCHLUSS (EU) 2021/146 DER KOMMISSION vom 5. Februar 2021 zur Änderung des Anhangs der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra
Die Währungsvereinbarung zwischen der Union und Andorra (im Folgenden „Vereinbarung“) trat am 1. April 2012 in Kraft.
Erwägungsgrund 1 32022D0453BESCHLUSS (EU) 2022/453 DER KOMMISSION vom 15. März 2022 zur Änderung des Anhangs der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Staat Vatikanstadt
Die Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Staat Vatikanstadt (im Folgenden „Währungsvereinbarung“) trat am 1. Januar 2010 in Kraft.
Erwägungsgrund 1 32021D0143BESCHLUSS (EU) 2021/143 DER KOMMISSION vom 5. Februar 2021 zur Änderung des Anhangs der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Staat Vatikanstadt
Die Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Staat Vatikanstadt (im Folgenden „Währungsvereinbarung“) trat am 1. Januar 2010 in Kraft.
Erwägungsgrund 1 32019D1178BESCHLUSS (EU) 2019/1178 DES RATES vom 8. Juli 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik San Marino andererseits eingesetzten Kooperationsausschuss zu den geltenden Vorschriften über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und die Regelung der Einfuhren von ökologischen/biologischen Erzeugnissen zu vertreten ist
Das Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik San Marino…