Erwägungsgrund 2 32022D0472BESCHLUSS (GASP) 2022/472 DES RATES vom 23. März 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/339 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte
Angesichts des andauernden bewaffneten Konflikts auf ukrainischem Hoheitsgebiet sollte der finanzielle Bezugsrahmen um weitere 50 000 000 EUR erhöht und die…
Erwägungsgrund 3 32022D0636BESCHLUSS (GASP) 2022/636 DES RATES vom 13. April 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/338 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität für die Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, für die ukrainischen Streitkräfte
Angesichts der andauernden bewaffneten Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine sollte der finanzielle Bezugsrahmen um weitere 450 000 000 EUR…
Erwägungsgrund 3 32022D0637BESCHLUSS (GASP) 2022/637 DES RATES vom 13. April 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/339 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte
Angesichts der andauernden bewaffneten Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine sollte der finanzielle Bezugsrahmen um weitere 50 000 000 EUR…
Erwägungsgrund 4 32023D2689BESCHLUSS (GASP) 2023/2689 DES RATES vom 27. November 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/2245 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der im Rahmen der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine ausgebildeten ukrainischen Streitkräfte durch Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden
In diesem Zusammenhang sollte die durch den Beschluss (GASP) 2022/2245 eingerichtete Unterstützung der im Rahmen der EUMAM Ukraine durchgeführten…
Erwägungsgrund 4 32023D2677BESCHLUSS (GASP) 2023/2677 DES RATES vom 27. November 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/231 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der von der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine ausgebildeten ukrainischen Streitkräfte
In diesem Zusammenhang sollte die durch den Beschluss (GASP) 2023/231 eingerichtete Unterstützung der im Rahmen der EUMAM Ukraine durchgeführten…
Erwägungsgrund 4 32022D0809BESCHLUSS (GASP) 2022/809 DES RATES vom 23. Mai 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/338 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität für die Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, für die ukrainischen Streitkräfte
Angesichts der andauernden bewaffneten Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine sollte der finanzielle Bezugsrahmen um weitere 490 000 000 EUR…