Erwägungsgrund 2 32022D0507BESCHLUSS (EU) 2022/507 DER KOMMISSION vom 29. März 2022 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2021/1147 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2021/1147 ist an keine Bedingungen geknüpft.
Erwägungsgrund 2 32022D1928BESCHLUSS (EU) 2022/1928 DER KOMMISSION vom 11. Oktober 2022 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2022/585 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 514/2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements, (EU) Nr. 516/2014 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und (EU) 2021/1147 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2022/585 ist an keine Bedingungen geknüpft.
Erwägungsgrund 2 32023D2099BESCHLUSS (EU) 2023/2099 DER KOMMISSION vom 28. September 2023 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2022/850 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein EDV-System für den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen (e-CODEX-System) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2022/850 ist an keine Bedingungen geknüpft, und es sind keine Übergangsmaßnahmen erforderlich.
Erwägungsgrund 2 32020D1730BESCHLUSS (EU) 2020/1730 DER KOMMISSION vom 18. November 2020 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2017/1954 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
Für die Beteiligung Irlands an der genannten Verordnung gibt es keine spezifischen Bedingungen, und es sind keine Übergangsmaßnahmen erforderlich.
Erwägungsgrund 3 32024D0789BESCHLUSS (EU) 2024/789 DER KOMMISSION vom 6. März 2024 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2023/2844 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und des Zugangs zur Justiz in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen
Da es für die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2023/2844 keine spezifischen Bedingungen gibt, sind keine Übergangsmaßnahmen erforderlich.
Erwägungsgrund 2 32019D2006BESCHLUSS (EU) 2019/2006 DER KOMMISSION vom 29. November 2019 über die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust)
Da es für die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2018/1727 keine spezifischen Bedingungen gibt, sind keine Übergangsmaßnahmen erforderlich.